Ernst-Ludwig-Straße 10
Ernst-Ludwig-Straße 10, Zeichnung von H. Metzendorf
Ernst-Ludwig-Straße 10, Fassadenaufrisse von H. Metzendorf, 1903
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Ernst-Ludwig-Straße 10
Flur: 50
Flurstück: 86/12

Ebenfalls für den Weinhändler Wilhelm August Höhn von Heinrich und Georg Metzendorf 1902/03 errichtetes Wohnhaus (Villa VI). Weitgehend identisch mit dem gleichzeitig erbauten Haus des Lehrers Hofmann auf dem Gelände des Vinzentinerinnenklosters Kalterer Straße 3. Giebelständiger, über einem Sockel hoch aufragender gelber Sandsteinbau mit steilem Mansardsatteldach.Dadurch zweigeschossig wirkend. Straßenseitig bis ins Mansardgeschoss reichender Dreiseiterker über gestufter Konsole, unter dem vortretenden Giebeldreieck strenge Quaderornamentik im Sinne des geometrischen Jugendstils. Die Fenster mit roten Sandsteingewänden, die Türen rundbogig schließend. Seitlich Anbau; Treppenanlage und Einfriedung erhalten. Als monumentaler Wohnbau des Höhnschen Viertels auch von besonderer baukünstlerischer Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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