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Eines der zahlreichen Weinbergshäuschen entlang der Bergstraße, erbaut 1926/27; während des Zweiten Weltkrieges als Notunterkunft genutzt. Kleiner, eingeschossiger Putzbau mit hohem Mansardsatteldach und Biberschwanzeindeckung, Fachwerkgiebel westseitig verkleidet. Unter dem Häuschen Zisterne. Als besonders aufwändiges Beispiel dieses Bautyps von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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