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Granitbrunnen, der um 1965 aus einem vorhandenen Granittrog eines alten Fischweiherer Laufbrunnens und dem für Fußgänger geschaffenen Eingangsbogen des ehemaligen Granitwerks Rüth und Reinemuth (Kalterer Str. 19) zusammengesetzt wurde. Der Trog wird heute als Pflanzenbehälter benutzt, am gestuften Bogen befindet sich im Scheitelstein das Steinmetzzeichen mit Winkel, zwei gekreuzten Hämmern und Meisel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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