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Aus Sandstein gefügtes, unterirdisches Gewölbe des Stadtbaches, im Jahr 1860 erbaut auf Initiative der Anwohner, die eine bloße Einfriedung des Baches, wie von der Stadt seit 1858 betrieben, damit verhinderten. 1945 befuhren schwere amerikanische Panzer die Friedrichstraße, ohne dass es zu bemerkenswerten Schäden am Gewölbe gekommen wäre. Als stadtgeschichtlich bedeutendes technisches Bauwerk liegt die Erhaltung des Gewölbes im öffentlichen Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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