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Ebenfalls unmittelbar nach dem Großbrand von 1887 erbautes Wohn- und Geschäftshaus, zweigeschossig mit Satteldach, zur Straße großes Satteldachzwerchhaus aus konstruktivem Fachwerk mit begleitenden Gaupen. Die Fassade vierachsig gegliedert, im Erdgeschoss jüngerer Ladeneinbau, die Fenster des Obergeschosses mit Klappläden. Die Traufe mit Zahnschnittfries geschmückt. Als eines der wenigen erhaltenen Häuser des späten 19. Jhs. in der Heppenheimer "Bachgasse" von geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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