Gräffstraße, Parkanlage, hist. Fotografie
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Gräffstraße
Parkanlage mit Ehrenmäler
Flur: 1
Flurstück: 733/2

Ehrenmalanlage der Stadt Heppenheim an der Ecke Gräffstraße/Graben, bestehend aus einer baumbestandenen Grünanlage, in der ein querrechteckiges Wasserbassin mit kleiner Fontäne sowie mehrere Denkmäler aufgestellt wurden: Vier hochrechteckige Gedenkplatten an der Südmauer des benachbarten Landratsamtes erinnern an die elf großherzoglich-hessischen Soldaten, die am 30. Mai 1849 bei dem Gefecht mit badischen Truppen zwischen Heppenheim und Hemsbach ihr Leben verloren. Im südwestlichen Teil der Anlage steht auf einem dreiteiligen, schwarzen Granitsockel ein weißer Siegesengel in bewegter Haltung, der an den Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 erinnern soll. Auf dem Sockel die Namen von fünf Gefallenen sowie die Inschrift: "Den Gefallenen zum Andenken, den Lebenden zur Anerkennung, den kommenden Geschlechtern zur Nacheiferung." Als östlicher Abschluss der Anlage eine halbkreisförmige Granitwand, welche die Namen der 176 gefallenen Heppenheimer des Ersten Weltkrieges enthält und die 1936 errichtet wurde. An den Stirnseiten sind noch ansatzweise die beiden Reichsadler mit Hakenkreuz zu erkennen. In das Zentrum dieser durch Stufen zum Kreis erweiterten Anlage wurde 1963 die Figur einer Trauernden gesetzt, die an die 769 Heppenheimer Opfer des Zweiten Weltkriegs erinnern soll. Gearbeitet ist die Figur in Muschelkalk, ausführender Künstler war Georg Krämer, Frankfurt.

Ebenfalls an der Südmauer des Landratsamtes befindet sich noch eine Kopie des so genannten Schlangensteins, der an den 1460 im Kampf gegen die Pfalz gefallenen Burggrafen der Starkenburg, Ulrich von Kronberg, erinnern soll. Das Original, das am südlichen Ortsausgang von Laudenbach gefunden wurde, befindet sich in der Erdgeschosshalle des Heppenheimer Rathauses.

Die Denkmäler sind von besonderer geschichtlicher, teilweise auch künstlerischer Bedeutung, die Grünanlage setzt darüber hinaus auch einen städtebaulichen Akzent und ist Teil der südlichen Begrenzung der Gesamtanlage Altstadt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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