Rathaus
Rathaus, Eingangshalle
Rathaus, Eingangshalle
Rathaus, Aufriss Hauptfassade
Rathaus, Seitenaufrisse
Rathaus, hist. Fotografie
Rathaus, Seitenaufrisse
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Großer Markt 1
Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 623

Repräsentatives, die südliche Platzwand des Großen Marktes beherrschendes Rathaus der Stadt, erbaut 1705/06 auf dem Erdgeschoss des 1551 errichteten Vorgängerbaus, der 1693 im Französischen Erbfolgekrieg bis auf die massiven Teile niedergebrannt worden war. Nach 1910 unter Leitung von Heinrich Metzendorf von einem Schieferbehang wohl der späten Barockzeit befreit, 1927/29 nach Süden verlängert. Ein Dachbrand im Jahr 1958 führte dazu, dass zum einen das Dachgeschoss ausgebaut und ein Glockenspiel installiert, zum andern eine durch alle Stockwerke führende hölzerne Treppe eingefügt wurde.

Dreigeschossiger Bau mit Satteldach, die Kanten des massiven Erdgeschosses durch versetzte Diamantquader betont, große, rundbogig schließende Fenster- und Portalöffnungen mit breiten Sandsteingewänden; in den Gewänden teilweise Zunftzeichen des späten 17. Jhs. (Bäcker-, Müller-, Schneider- und Maurerzeichen). Über dem durch eine Freitreppe erschlossenen Haupteingang die Datierung 1551, über den seitlichen Nebeneingängen die Jahreszahlen 1927 und 1929. An der Marktfassade auch rundbogiger Eingang zum Keller (hier Steinmetzzeichen). In Höhe der Kämpfer zwei symmetrisch angeordnete ornamentierte Prangerkonsolen. Die beiden Obergeschosse in schönem Zierfachwerk mit Mann-Figuren, die Geschosse über profilierte bzw. verschieferte Gesimse leicht vortretend. Zum Platz zweiachsiger Erker über geschnitzten Konsolen, der in den mächtigen, vierseitigen und dreigeschossigen Dachreiter mit Glockentürmchen zwischen zwei verschieferten Welschen Hauben übergeht. Die Kanten ebenfalls durch zweigeschossige Erker mit geschweiften Hauben und Wetterfähnchen betont. Ein entsprechender Erker auch am Erweiterungsbau an der Gasse Laudenbacher Tor; hier Wetterfahne mit Datierung 1927 und den Initialen HE. Die Fenster der Obergeschosse hochrechteckig, in den Brüstungsgefachen gekreuzte geschweifte Rauten mit Nasen, am Anbau einfache Rauten. Im Dach Gaupen.

Im Innern ist im Erdgeschoss die mit Sandsteinplatten belegte Halle des Vorgängerbaues noch erhalten, die vier Säulen sowie die acht Konsolen stammen zum einen Teil von 1551, zum anderen aus der Wiederaufbauphase. Sie tragen Unterzüge, die neun rechteckige Mulden mit Stuckprofilen bilden. Die Kapitelle der Säulen sind mit Blättern und Voluten verziert, die nördlichen Konsolen zeigen Medaillons im Flachrelief (Köpfe und Rose). Nach Süden ein um zwei Stufen erhöhter Teil. Eine Rundbogentür führt in einen spitzbogig überwölbten Mittelgang; seitlich Räume. Die Fenster der Halle wurden 1928 von örtlichen Institutionen und Bürgern gestiftet, u.a.auch von dem Architekten Georg Metzendorf, dessen Wappen hier erscheint. In der Halle befindet sich seit 1956 der so genannte Schlangenstein von 1460, der Sockel eines verlorenen Kruzifixes, der am südlichen Ortsausgang von Laudenbach gefunden wurde und an den gewaltsamen Tod Ulrichs III. von Kronberg, Burggraf zu Starkenburg, erinnert. Aus dem Sandstein herausgearbeitet sind ein kniender Ritter mit Schwert und Spruchband (Schlange) sowie das Kronberger Wappen mit Prunkhelm; unten verwitterte Inschrift.

Eine geschwungene Holztreppe führt in die Obergeschosse, hier wurde bei der historisierenden Umgestaltung die alte Raumaufteilung weitgehend beibehalten.

Das Heppenheimer Rathaus war für die Region der Bergstraße von nicht zu unterschätzender Wirkung, ablesbar vor allem darin, dass es im benachbarten Lorsch getreulich kopiert wurde. Baugeschichtlich und baukünstlerisch ist es heute auch von überregionaler Bedeutung, für die Heppenheimer Altstadt stellt es einen unschätzbaren städtebaulichen Wert dar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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