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Städtebaulich wichtiger Bau an der Ecke der Kellereigasse, zweigeschossig mit massiv erneuertem Erdgeschoss und einem Fachwerkobergeschoss der zweiten Hälfte des 18. Jhs. Kräftige Hölzer mit Mann-Konfiguration an den Kanten, zur Kellereigasse vereinzelt Andreaskreuze in den Brüstungsgefachen. Im hohen Walmdach, zum Platz, dreiachsige Satteldachgaupe, verschiefert. Die Grate des mit Bieberschwanzziegel gedeckten Daches ebenfalls verschiefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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