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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Große geschlossene Wetterauer Hofanlage, wobei die Schließung neben dem barocken Wohnhaus erst im 19. Jh. erfolgt ist. Dieser Gebäudeteil weniger bedeutend. Das Wohnhaus giebelständig zur Straße mit reichen Fachwerkzierformen der Zeit um 1720. Durchgehend verschalte Balkenlage, seltsame fischgrätartige Fachwerkfiguration in der Mittelachse. Im OG alte seltene Ausflugsöffnung für Taubenschlag.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |