Laudenbacher Tor 3/5
Laudenbacher Tor 3/5
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Laudenbacher Tor 3
  • Laudenbacher Tor 5
Flur: 1
Flurstück: 398

Großräumiges Anwesen an der Ecke zur Gräffstraße. Das um 1800 entstandene Wohnhaus traufständig, ursprünglich symmetrisch angelegt mit sieben Fensterachsen und zentralem Eingang, in unserem Jahrhundert um zwei Achsen nach Süden verlängert. Erdgeschoss massiv, Obergeschoss in konstruktivem Fachwerk, hier in den Gefachen jüngerer Stipputz. Im Krüppelwalmdach fünfachsige Schleppgaupe, das Portal mit zweiflügeliger Holztür. Im Inneren des Gebäudes das originale Treppenhaus mit dünnen Holzbalustern, die Decken der Zimmer mit schlichtem Rahmenstuck. Reste von Schablonenmalerei des 19. Jhs. Unter dem alten Teil ein vom Hof erschlossener Gewölbekeller. An der südöstlichen Hauskante der gequaderte Pfeiler einer Toreinfahrt.

Der Hof wird nach Westen von zwei großen, stark veränderten Scheunen begrenzt, die vor allem zur Gräffstraße städtebaulich wirksam werden. Unter der nördlichen Scheune Gewölbekeller, der über einen rundbogigen Kellerhals zugänglich ist.

In dem Wohnhaus wurde 1830 unter der Bezeichnung "Spar-Casse im Landrathsbezirk Heppenheim" die erste Heppenheimer Bank (heute Bezirkssparkasse) eingerichtet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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