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Markanter Wohnbau an der Ecke zur Graf-von-Galen-Straße, zweigeschossig mit differenzierter Fassaden- und Dachgestaltung. Nach Norden leicht vortretender Baukörper mit geschweiftem Giebel, nach Osten Hauptbau mit Krüppelwalmdach, verschiefertem Giebel und dreiseitigem Erker. An der Ecke, im Obergeschoss, holzverkleideter Wintergarten. Nach Süden Anbau. Im Dach Schleppgaupen. Die sandsteingerahmten Fenster teilweise gekoppelt, vereinzelt ornamentale Fenstervergitterungen. Der um 1900 entstandene Bau hat innerhalb des Villengebietes eine besondere städtebauliche Funktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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