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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Bedeutender quergelagerter Fachwerkbau, verputzt, mit rhythmischen, alten Fensteröffnungen. Lage und Größe des Baus sind am Ort ungewöhnlich. Mehrfache, starke Übersetzungen und das steile Dach legen eine Datierung in das 16./17. Jh. nahe. Es muß sich um ein mit aufwendigem Schmuckfachwerk versehenes Amtshaus o. ä. handeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |