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Runder, zirka 1 Meter hoher Pfosten aus rotem Sandstein, letztes Erinnerungsmal an das ehemalige Zollhaus, das sich jenseits der Ludwigstraße an der Einmündung der Zollhausstraße befand. Der Stein dürfte in den 1820er Jahren beim Neubau des ehemaligen Gebäudes aufgestellt worden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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