Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Spätklassizistische Villa der zweiten Hälfte des 19. Jhs. Putzbau in traufständiger Stellung, dreiachsig, die Mitte durch einen Portikus und ein Zwerchhaus im Satteldach betont. Rundbogiger Eingang mit Schlussstein zwischen dorischen Pilastern, darüber Austritt; auch hier rundbogige Fenstertür. Die seitlichen Paarfenster stichbogig geschlossen, im Dach Walmdachgaupen. Nach Süden kleiner Anbau. Als Beispiel einer bescheidenen Landhausarchitektur des späten 19. Jhs. von baugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |