Mainzer Straße, Bildstock
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Mainzer Straße
Bildstock
Flur: 24
Flurstück: 213/5

Gegenüber der Einmündung der Eichendorffstraße zwischen zwei Pappeln positionierter Bildstock. Laut Inschrift gestiftet von dem Bleichverwalter Joh. Rodenheber im Jahr 1909. Vollständig in rotem Sandstein ausgeführt mit sich verjüngendem, vierseitigen Schaft sowie einem hochrechteckigen Aufsatz mit flachem Satteldach. Im vertieften Bildfeld die gemalte Darstellung der Muttergottes umgeben von den Vierzehn Nothelfern. Am Schaft Kleeblattkreuz in Flachrelief. Im Bereich des Bildstocks wurde bis nach dem Ersten Weltkrieg noch die Wäsche gebleicht, deshalb die Flurbezeichnung "Tuchbleiche".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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