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Giebelständiges Wohn- und Geschäftshaus mit westlich anschließender Torfahrt, die auch den Zugang für die Häuser Nr. 8 und 10 bildet. Zweigeschossig mit Satteldach, Erdgeschoss erneuert, Obergeschoss in Fachwerk mit Wildem Mann, der sich auch im Obergeschoss der Durchfahrt wiederholt. Ansonsten geschweifte Kurzstreben mit Nasen, über der Durchfahrt zwei Rautenmotive. Im Scheitel des Torbogens die Jahreszahl 1575, das Fachwerk des Gebäudes jedoch jünger; vermutlich 1. Hälfte 18. Jh. Der zugehörige Hof wird nach Süden vom imposanten Quadermauerwerk des Mönchturmes begrenzt.
Vor allem in seiner straßenbildprägenden Funktion ist der Bau von besonderer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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