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Der alte Dorfkern im Bereich Obergasse - Fußgasse ist bestanden mit gemischten Hoftypen vorwiegend des 18. und 19. Jahrhunderts in gutem Erhaltungszustand, oft mit reicher Fachwerkzier und Inschriften. Die dichte Abfolge der Hofreiten in Verbindung mit den großen Arealen von Kirche und Pfarrhaus ergibt ein malerisches Ensemble von hoher Qualität.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |