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Erste einer Reihe von Villen, die ab 1928 nördlich der Nibelungenstraße entstanden. Zweigeschossig in gelbem Sandsteinmaterial errichtet, im Obergeschoss straßenseitig die Kanten durch polygonale Erker betont, dazwischen eingespannt ein Balkon, der von dem hier dreiseitig vorgezogenen Walmdach geschützt wird. Der seitliche Eingang mit Verdachung, die Fenster teilweise mit Klappläden. Entlang der Straße Staketenzaun zwischen Sandsteinpfosten. Als eigenwilliger Siedlungstyp der späten zwanziger Jahre von baukünstlerischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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