Nibelungenstraße 12, Nibelungenschule
Nibelungenstraße 12, Nibelungenschule
Nibelungenstraße 12, Nibelungenschule
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Nibelungenstraße 12
Nibelungenschule
Flur: 21
Flurstück: 241/4

Nach langer Diskussion um Finanzierung und Standort erbaut durch die Stadt Heppenheim in drei Bauabschnitten zwischen 1952 und 1956. Architekt war der Stadtbaumeister Adam Henkes, der dieses erste Heppenheimer Schulgebäude nach dem Zweiten Weltkrieg nach damals modernen pädagogischen Gesichtspunkten konzipierte. Die gesamte Anlage gliedert sich in ein Hauptgebäude für 16 Klassen, einen Verwaltungsflügel entlang der Nibelungenstraße sowie drei kammartig nebeneinanderliegende Pavillons im Süden. An den Verwaltungsflügel sollte eine Turn- und Festhalle anschließen, sie wurde nicht realisiert.

Das Hauptgebäude ist dreigeschossig und mit einem Satteldach versehen, die Fassaden sind im Wesentlichen durch Lochfenster mit Sprossen gegliedert. Der straßenseitige Eingangsbereich liegt in einer Loggia, die sich in einer stichbogigen Pfeilerarkade öffnet. Das Treppenhaus wird durch schmale, hochrechteckige Fensteröffnungen belichtet, hier befindet sich eine Heppenheimer Stadtansicht nach Merian von dem Maler Ludwig Stettin. Der Boden besteht aus Solnhofener Platten. An der östlichen Außenwand des Gebäudes befindet sich noch ein Sgrafitto des schwertschwingenden Siegfried mit Drache, das von dem Heppenheimer Maler Hans Kohl stammt. Der Verwaltungsflügel hat ein Geschoss weniger und weist hofseitig, entsprechend dem Hauptgebäude, eine Stichbogenarkatur auf. Die südlichen Pavillons sind eingeschossig und ebenfalls mit Satteldächern versehen.

Die bis heute ungestörte Anlage der Nibelungenschule folgt in ihrer Konzeption den an amerikanischen Vorbildern orientierten modernen pädagogischen Bestrebungen der fünfziger Jahre. In ihrer sparsamen Gestaltung drückt sich noch der Mangel der Nachkriegszeit aus, von daher ist sie auch ein für die Region der Bergstraße bedeutsames Denkmal dieser Epoche.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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