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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Ernst-Schneider-Straße 1
Postamt
Flur: 1
Flurstück: 161/1

Errichtet 1890/91 im spitzen Winkel zwischen Lorscher Straße und Ernst-Schneider-Straße, an einer Stelle, wo 1887 bei einem Brand vier Wohnhäuser zerstört worden waren. Das in Sandstein aufgeführte Gebäude ist städtebaulich wirksam in der Achse der Friedrichstraße platziert und nimmt mit seinen Flügeln geschickt die divergierende Führung der beiden Straßen auf. Zweigeschossig mit gaupenbesetztem Walmdach, die dreiachsige Front zum Postplatz durch einen repräsentativen Mittelrisalit, der Voluten und eine Muschelbekrönung zeigt, betont. Hier befand sich ursprünglich der Haupteingang unter einem Balkon, hier ist auch das Baudatum 1890 zu lesen. Die Flügel sind vier- bzw. fünfachsig, die Fassadengliederung erfolgt durch Gesimse und Kantenquaderung, die Fenster zeigen kräftige, profilierte Sandsteingewände mit Schlusssteinen und volutengestützen Fensterbänken. Eine an der Lorscher Straße platzierte, heute baulich veränderte Remise mit hohem Walmdach zeigt eine Rundstütze. Ein vermutlich aus den dreißiger Jahren stammender Anbau entlang der Ernst-Ludwig-Straße ist in seiner Höhenerstreckung angepasst, jedoch ohne besondere Bedeutung.

Das im Stil der deutschen Renaissance erbaute Postamt ist städtebaulich von eminentem Wert, auch baukünstlerisch trotz der Vereinfachungen für Heppenheim nicht unwesentlich.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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