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Im südlichen Teil der Schulgasse gelegenes Gebäude, zweigeschossig mit Satteldach, verputzt, der weite Überstand des Obergeschosses lässt jedoch zumindest hier auf vielleicht mittelalterliche Bausubstanz schließen. Die Fenster mit schlichten Holzrahmungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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