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Städtebaulich für die Altstadt eminent wichtiges Wohnhaus, durch seine Platzierung eine Engstelle unmittelbar vor dem platzartig erweiterten westlichen Teil der Schulgasse bildend. Dreigeschossig aufgeführt, die Traufseite schmaler als die Giebelfront. Erdgeschoss massiv erneuert, die jeweils vorkragenden Obergeschosse in einem konstruktiven Fachwerk der Zeit um 1800. Steiles Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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