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Großes, spätbarockes Wohnhaus aus der Zeit um 1810 mit repräsentativer, zweiläufiger Freitreppe mit Wappenstein und Inschrift: "ERBAUT 18.., HEINRICH RUPPEL". Im Zugang zum Keller noch der Rest einer schönen spätbarocken Tür. Einfaches, konstruktives Fachwerk. Der Bau öffnet sich zur Kreuzung hin und bietet einen wichtigen städtebaulichen Akzent mit seiner großen Freitreppe. Krüppelwalm, verschieferter Giebel, einfacher Bruchsteinsockel mit Hausteinteilen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |