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Total verputztes Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 18. Jhs., das sich unmittelbar an Haus Nr. 1 anlehnt. Giebelständig, von wichtiger Bedeutung im Straßenraum. Gutes Zierfachwerk zu erwarten, da Fensterteilung noch ungestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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