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Den Einmündungsbereich zur Ludwigstraße dominierender Eckbau, ähnlich in Backstein ausgeführt wie Haus Nr. 16, d. h. Sandsteingliederung, Mittelrisalit mit Satteldach, Diamantquader an den Kanten, Sandsteingewände der Fenster. Durch seine Funktion als prägender Eckbau gewinnt das historistische Wohnhaus zusätzlich an Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |