Kalterer Straße 4
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Bahnhof Heppenheim
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Kalterer Straße 4
  • Kalterer Straße 4B
  • Kalterer Straße
  • Eisenbahn
Bahnhof und Güterschuppen
Flur: 23
Flurstück: 270/10, 270/11, 270/12, 270/9

Bedeutendes Eisenbahn-Empfangsgebäude der Main-Neckar-Bahn, erbaut 1845/46 vermutlich nach Plänen Georg Mollers. Zweigeschossiger, gelber Sandsteinbau mit flachem Walmdach, auf dem ursprünglich ein Türmchen ruhte. Fünf zu drei Achsen, die Längsseiten durch einen geringfügig vortretenden, dreiachsigen Mittelrisalit betont. Wichtige Elemente die sandsteinroten Fenstergewände und Gesimse, das kräftige Traufgesims mit Konsolen, zwischen denen vierpassförmige Ornamente sitzen. An den Schmalseiten jüngere eingeschossige Anbauten. Zum Bahnsteig weit vorkragende Überdachung auf zierlichen gusseisernen Stützen.

Nördlich eigenständiger Güterschuppen, vermutlich von 1847. Der eingeschossige Bau mit dem weit überkragenden Satteldach und den drei Toren orientiert sich architektonisch deutlich am Empfangsgebäude und bildet mit diesem eine Sachgesamtheit. Als Beispiel für den frühen Eisenbahnbau ist der Heppenheimer Bahnhof von überragender historischer Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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