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Städtebaulich wichtiges Eckhaus zur Nibelungenstraße, errichtet vermutlich um 1930 in der typischen Heppenheimer Siedlungstradition: Zweigeschossig mit hohem Walmdach, das mit Satteldachgaupen mit rundbogigen Fensteröffnungen bestückt ist. Putzbau von drei zu zwei Achsen, nach Süden eingeschossiger, halbrunder Vorbau mit darüberliegender Terrasse. In der Längenerstreckung etwas größer als gewöhnlich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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