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Kleine Hakenhofreite in selten unversehrtem Erhaltungszustand mit sehr qualitätvollem, kleinen Fachwerkwohnhaus mit starker Profilierung in der Schwelle, gedrehtem Ecktau, urwüchsigen Streben. Entstanden um 1700. In der gleichen Qualität die kleine Scheune mit S-förmiger, großer Eckstrebe. Aufgrund der Unversehrtheit der Anlage und der handwerklichen Qualität der Details Kulturdenkmal wegen seiner wissenschaftlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |