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Unmittelbar an der Nordseite der Stadtmauer angebautes Wohnhaus, mit dem benachbarten Gebäude Nr. 11 eine Einheit bildend. Ebenfalls dreigeschossig mit steilem Satteldach, im massivem Erdgeschoss gekoppeltes Fenster mit Sandsteingewände, die beiden Fachwerkgeschosse mit mehrfach profilierten Schwellenzonen, Feuerböcken und geschweiften Kurzstreben mit Nasen. Nach Osten, unter dem heruntergezogenen Satteldach ein schmaler Anbau, der den Zugang enthält und die gleichen Fachwerkelemente aufweist. Das Haus muss zusammen mit dem benachbarten Haus Nr. 11 um 1600 neu errichtet worden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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