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Briefelstraße 1-25 (Ostseite), 4-26 (Westseite)
Niedermühlstraße 43
Wiegandstraße 5-13 (Südseite)
Die Briefelstraße wurde im Wesentlichen 1907-09 als Arbeiterwohnstraße von der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Heppenheim entwickelt. Verantwortlicher Architekt für die Planung war vermutlich Otto Hofmann, eine Beteiligung von Georg Metzendorf ist ebenfalls überliefert, der hier bereits Ideen für sein architektonisches Meisterwerk, die "Margarethenhöhe" in Essen, gesammelt haben soll. Die überwiegend giebelständigen, vereinzelt auch traufständigen Wohnhäuser sind ohne Vorgärten unmittelbar an die Straße gestellt, zwischen ihnen befinden sich in der Regel Hoftore, die in einheitlich große Höfe führen. Die hinter den Häusern gelegenen Gartenparzellen sind einheitlich geschnitten, an die Rückseiten der Häuser waren niedrige Stallbauten angefügt, die heute meist umgenutzt bzw. erweitert sind. Mit den Gärten und Ställen sollte den in der recht jungen, aufstrebenden Heppenheimer Industrie arbeitenden Bewohnern die Möglichkeit einer gewissen Selbstversorgung eingeräumt werden. Erschlossen sind die einheitlich eingeschossigen, in gelbem Sandsteinmaterial errichteten Wohnhäuser von der Hofseite über eine kleine Freitreppe. Die Dachformen der Bauten variieren, wobei die ursprüngliche und meist auch angewendete Konzeption schlichte Satteldächer mit Bieberschwanzdeckung vorsah. In Einzelfällen fanden auch Mansarddächer Verwendung, städtebaulich überzeugend der Aufbau von Satteldachzwerchhäusern beim Doppelwohnhaus Nr. 7/9. Die Fenster sind in der Regel mit roten Sandsteingewänden gerahmt, einzige dekorative Elemente sind vereinzelt Kragsteine unter den Traufen, Giebelverbretterungen und Reste einer schwarzen Fugenausmalung. Trotz erfolgter Veränderungen, die vor allem den hinteren Hofbereich mit Erweiterungsbauten betrafen, und Modernisierungen im Detail bietet die Briefelstraße das interessante, weitgehend homogene Bild einer kleinstädtischen Arbeitersiedlung vom Anfang des 20. Jahrhunderts. Aus diesem Gesichtspunkt und aus stadtgeschichtlichen Gründen ist sie als erhaltenswerte Gesamtanlage zu werten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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