Kleine Feldstraße nach Südwesten
Zollhausstraße 9-11
Zollhausstraße nach Osten
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Kleine Feldstraße, Zollhausstraße
Gesamtanlage Kleine Feldstraße/Zollhausstraße

Kleine Feldstraße 5, 7, 9/11, 13

Zollhausstraße 9, 11/13, 12, 14, 16

Die Gesamtanlage ist auf einen kleinen Ausschnitt des südlichen Siedlungsgebietes beschränkt, der sich vor allem durch die für Heppenheim typischen Wohnhäuser aus unverputztem, gelbem Sandsteinmaterial auszeichnet. Wahrscheinlich um 1910/20 entstanden bieten die Häuser trotzdem kein einheitliches Bild. Das vermutlich als Arbeiterwohnhaus konzipierte Gebäude Zollhausstraße 11 ist eingeschossig mit hohem Mansarddach, in dem zwei große Zwerchhäuser - ebenfalls mit Mansarddächern - achsensymmetrisch eingesetzt sind. Das kleinere, daneben stehende Haus trägt ein Krüppelwalmdach, das Mansarddach des Eckbaues an der Kreuzung (Kleine Feldstraße 13) ist ebenfalls abgewalmt. Auf der Südseite der Zollhausstraße fällt ein giebelständiger Mansarddachbau mit schönem Zierfachwerk im Mansardobergeschoss der Giebelwand auf (Nr. 14), das östlich anschließende Wohnhaus (Nr. 12) entspricht dagegen wieder den typischen Würfelbauten mit Pyramidendach, wie sie häufig in Heppenheim gebaut wurden. Dieses Haus ist jedoch verputzt wie auch ein entsprechender Bau in der Kleinen Feldstraße (Nr. 7). Südlich von letzterem erstreckt sich ein längsrechteckiges Doppelwohnhaus mit Sandsteinfassade und symmetrisch angelegten, dreiseitigen Vorbauten, die im Satteldach in Zwerchhäusern mit abgewalmten Dächern enden; dazwischen zwei Satteldachgaupen. Ein vergleichbares Beispiel dieses Bautyps befindet sich an der Darmstädter Straße (Nr. 12/14) und wurde vermutlich gleichzeitig in den zwanziger Jahren errichtet. Der Einfluss des in der Region wirkenden Architekturbüros Metzendorf ist unverkennbar. Ästhetisch sehr gelungen ist das Wohnhaus Nr. 5, das eine spiegelverkehrte Version des 1927/28 von Josef Winter entworfenen Hauses Walter-Rathenau-Straße 6 darstellt und das den Endpunkt der Gesamtanlage bildet.

Die Gesamtanlage ist für Heppenheim von baukünstlerischem und siedlungsgeschichtlichem Interesse.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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