Höhnsches Viertel, Fotografie, um 1900
Blick auf das Hähnsche Viertel, hist. Fotografie
Ernst-Ludwig-Straße nach Norden
Ernst-Ludwig-Straße 6, Fassadenaufriss von H. Metzendorf
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Ernst-Ludwig-Straße, Merianstraße
Gesamtanlage südöstliches Villengebiet (Höhnsches Viertel)

Ernst-Ludwig-Straße 1, 3, 5, 15, 19 (Westzeile), 2-18 A (Ostzeile)

Merianstraße 3-9, 23 (Südzeile), 4-16 (Nordzeile)

Attraktives Wohngebiet am Hang des Maiberges südöstlich der Altstadt, entstanden aufgrund einer Initiative des Weinhändlers Wilhelm August Höhn, der ab 1895 seinen Weinbergbesitz am Maiberg parzellieren ließ und den jungen, aus Elberfeld nach Heppenheim zurückgekehrten Heinrich Metzendorf damit beauftragte, ein Villenviertel zu planen. Zwischen 1896 und 1905 entstanden nördlich der heutigen Merianstraße und entlang der neu erschlossenen, sich verzweigenden Ernst-Ludwig-Straße acht Villen nach Entwürfen von H. Metzendorf und seinem Bruder Georg, die der Bruder des Heppenheimer Bürgermeisters Wilhelm Höhn schlüsselfertig an vermögende Interessenten aus dem gesamten Reichsgebiet ( Berlin, Leipzig, Köln, Straßburg) und auch aus Galizien verkaufte. Im Jahr 1900 ließ sich auch Georg Neff ein stattliches Villenanwesen von H. Metzendorf bauen (Merianstraße 8), zwei weitere Höhn-Villen kamen bis zum Ersten Weltkrieg hinzu. Auch westlich der Ernst- Ludwig-Straße waren vier zum Teil schlichtere Wohnhäuser entstanden (wohl keine Metzendorf-Häuser) und 1914 ließ der Gutsbesitzer Karl Steinicke weiter südlich seine Villa, das heute wesentlich erweiterte "Haus am Maiberg" errichten. Erst 1927 erhielt das Villenviertel seine weithin sichtbare "Bekrönung", als der Heppenheimer Stadtbaumeister Josef Winter sein als eine Art Rundturm konzipiertes Wohnhaus oberhalb des Kappel- Steinbruchs baute. An Stelle des Steinbruchs entstand dann nach dem Krieg, zur 1200-Jahrfeier der Stadt, die Freilichtbühne.

Von den elf Villen aus dem Büro Metzendorf sind bis auf das Haus Ernst-Ludwig-Straße 4 alle erhalten, zwei davon wurden jedoch durch Umbauten und "Modernisierungen" so beeinträchtigt, daß sie ihren ursprünglichen Charakter völlig verloren haben (Nr. 6, 8). An den Metzendorfvillen wird die künstlerische Entwicklung der Architektenbrüder sehr schön deutlich: Zeigt die an der Gabelung Merianstraße/Ernst-Ludwig-Straße positionierte Villa von 1896 mit ihren Krüppelwalmgiebeln und dem polygonalen Türmchen noch eine traditionelle, vom Historismus des späten 19. Jhs. geprägte Auffassung, so läßt sich bereits an dem Wohnhaus Nr. 10 von 1902/03 eine gewandelte Haltung ausmachen. Der Bau ist insgesamt sachlicher, es wird ein größerer Wert auf Qualität und Einsatz von Materialien gelegt, die sparsame Ornamentik wird vom strengen Jugendstil übernommen. Wie die weiteren Bauten zeigen (Nr. 12, 14, 16, 18), ist jede Villa individuell gestaltet, eine Einheitlichkeit kommt jedoch durch das gelbe Sandsteinmaterial, die Vorliebe für steile Satteldächer und für dekorative Giebelverbretterungen zustande. Wegen ihrer Vertikaltendenz und wegen des Steinmaterials wirken die Villen burgartig-trutzig, damit auf originelle Weise Bezug nehmend auf die in Sichtweite auf dem Schlossberg thronende Starkenburg.

Wichtige vereineitlichende Elemente innerhalb der Gesamtanlage sind noch die diversen Stützmauern und Staketenzäune, als auch das hier noch erhaltene Basaltpflaster der beiden Straßen. Als rahmende Bestandteile der Gesamtanlage sind die traditionelleren Wohnhäuser der westlichen Ernst-Ludwig-Straße zu sehen, wie auch das "Haus am Maiberg", das Winter- Haus mit dem unterhalb sich erstreckenden Weinberg und dem benachbarten, wohl ebenfalls von dem Metzendorfschüler Winter errichteten Wasserreservoir und die Freilichtbühne.

Das in prominenter Lage konzipierte Villengebiet mit seinen künstlerisch und bauhistorisch wertvollen Metzendorf-Häusern ist für die Entwicklung der Stadt Heppenheim von besonderer geschichtlicher Bedeutung.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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