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Feuerbachplatz
Graf-von-Galen-Straße 1-15 (Westzeile), 2-20 (Ostzeile)
Hagenstraße 1, 2, 3, 4, 5, 7
Karl-Marx-Straße 1-23 (Nordzeile), 2-18 (Südzeile)
Karlstraße 1-9 (Westzeile), 4, 6 (Ostzeile)
Liebigstraße 2-24 und Stadtbach
Ludwigstraße 9, 11, 13, 19
Nibelungenstraße 1-19 (Nordzeile)
Walter-Rathenau-Straße 1-31 (Nordzeile), 6-36 (Südzeile)
Holzamer-Anlage
Weiträumiges Villenviertel im südwestlichen Stadtgebiet, klar begrenzt nach Osten von der Ludwigstraße (B 3), nach Norden durch den offenen Lauf des Stadtbaches, nach Westen durch das Freibadgelände und die Holzamer-Anlage mit Brunnen und Gedenkstein bzw. die Bahnlinie und nach Süden durch die Nibelungenstraße. Erschlossen wurde das ehemalige Ackergelände unter dem Stadtbaumeister Jakob Maier, der 1898 ein regelmäßiges, an die Stadterweiterung des 19. Jhs. anknüpfendes Netz mit rechtwinklig sich kreuzenden Straßen vorgesehen hatte. Vermutlich beeinflußt von den reformerischen Ideen der Jugendstilbewegung, die ihr Zentrum in Darmstadt, dem Regierungssitz des Großherzogtums hatte, beauftragte man Heinrich Metzendorf mit der Erstellung eines neuen Konzeptes, das sich deutlich an der Straßenführung der Altstadt orientierte, d. h. die Straßen nahmen einen gekrümmten Verlauf, sie stießen seltener rechtwinklig aufeinander und konnten spitze Winkel bilden. Gravierender Unterschied zur Altstadt war allerdings die Weiträumigkeit, die sich durch große Grundstücksparzellen ergab und die große Hausgärten zuließ. Im Zentrum des Viertels entstand auch ein Tennisplatz, der heute als Grünanlage genutzte Ferdinand-Feuerbach-Platz. Auf die malerische Wirkung der Häuser mit ihren Türmchen, Erkern und Giebeln, der Vorgärten mit den charakteristischen Staketenzäunen sowie der Straßen und Plätze wurde größter Wert gelegt.
Ab 1904 erfolgte die allmähliche Bebauung des Viertels, das sich heute trotz Veränderungen durch Anbauten, trotz des Verschwindens einzelner Baudetails als weitgehend homogenes Villengebiet der ersten Jahrzehnte unseres Jahrhunderts präsentiert.Wichtigste Straße ist die in einem leichten Bogen mitten durch das Wohngebiet führende Karl-Marx-Straße. Sie hieß ursprünglich Kaiserstraße, im Dritten Reich "Straße der SA", und ist in ihrem oberen Bereich vom sachlich historisierenden Bau der ehemaligen Ortskrankenkasse sowie zwei Heinrich Metzendorf zugeschriebenen Sandsteinvillen (Nr. 2 und 4) geprägt. Ihnen gegenüber reihen sich bescheidenere Mansarddachhäuser. Die Straße führt an dem künstlerisch ansprechenden ehemaligen Großherzoglichen Finanzamt vorbei, vor dem die Graf-von-Galen- Straße weiträumig einmündet. Gegenüber liegt die Grünanlage des Feuerbach-Platzes; in dessen Nordostecke ist ein Pflaster eingelassen, das bei Kanalarbeiten in der Darmstädter Straße gefunden wurde und römischen Ursprungs sein soll. Außerdem wurden hier alte Grenzsteine von Kloster Lorsch und aus Mainzer Zeit (1801), ein "Poststein" des Johannes Werle von 1789 und zwei Radabweisersteine abgestellt. Der Platz wird nördlich von repräsentativen Villen gesäumt, die wahrscheinlich von Otto Hofmann konzipiert wurden, ein Heppenheimer Architekt, der an der Gestaltung des Viertels regen Anteil nahm. Südlich der Straße und des Platzes grenzt das umfriedete, parkartige Gelände der repräsentativen Villa Schüssel (Nr. 8) an, dann folgen individuell ausgestaltete, ein- oder zweigeschossige Wohnhausbauten, teils mit Mansarddächern, teils mit spitzen Satteldächern. Die Karl-Marx-Straße stößt bei der Holzamer-Anlage, vor dem Schwimmbad der späten zwanziger Jahre auf die Walther-Rathenau-Straße (ursprünglich Bismarckstraße), die annähernd viertelkreisförmig den Kernbereich des Gesamtanlage umgibt. Entlang dieser Straße reihen sich in regelmäßigen Abständen, vergleichbar einer Perlenkette, die meist kubischen Baukörper der Landhäuser, besonders hervorzuheben die beiden steinsichtigen Bauten von Josef Winter (Nr. 6, 8) sowie die vier von Heinrich Metzendorf entworfenen Putzbauten (Nr. 26, 28, 30, 32) an der Einmündung der Hagenstraße, die als einzige von 22 von der Landhausgesellschaft Bergstraße geplanten 1912 realisiert wurden. Fast zwanzig Jahre später wurden von der Landhausgesellschaft die Häuser nördlich der Nibelungenstraße erbaut, die noch ganz in der Metzendorfschen Tradition stehen, jedoch im Sinne einer Versachlichung weiterentwickelt wurden.
Wesentlicher Bestandteil der Gesamtanlage ist auch die früh entstandene Häuserzeile entlang der Liebigstraße, die vor allem durch den Grünstreifen am Stadtbach pointiert von dem älteren Wohngebiet um die Bahnhofstraße abgetrennt ist. Teil dieser Zeile ist auch das ehemalige Elektrizitätswerk, das sich durch seine historisierende Gestaltung in das Umfeld einzufügen sucht. Entsprechendes gilt für den Bau der ehemaligen Landwirtschaftsschule an der Karlstraße. Die 1904ff. entstandene westliche Häuserzeile dieser Straße bildet ein individuelles Wohnhausensemble.
Die Landhäuser der Gesamtanlage sowie die vereinzelten Großbauten sind in ihrer Gestaltung und in ihren Materialien eher der traditionell-bodenständigen Bauweise verpflichtet. Verwendung findet vor allem der regional anstehende gelbe Sandstein, der meist unverputzt zu ästhetischer Wirkung gebracht wird. Als Abschluss wird gerne das gaupenbesetzte hohe Walmdach verwendet, aber auch herkömmliche Mansarddächer oder geschickt ineinandergeschobene Satteldächer - oft mit Fachwerkgiebel - sind zu entdecken.
Insgesamt lässt sich für das Villengebiet eine zeitlich bedingte bauliche Entwicklung ausmachen, die von den noch deutlich am Historismus des 19. Jhs. orientierten Wohnhäusern an Liebig- und Karlstraße über die mit verspielter Ornamentik behafteten Metzendorfhäuser an der Einmündung der Hagenstraße zu den sachlich-kühlen Villen entlang der Nibelungenstraße reicht. Die Gesamtanlage ist von besonderer ortsgeschichtlicher und künstlerischer Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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