Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Für die südhessische Region, vor allem für die Stadt Heppenheim bedeutende Fabrikationsanlage. Errichtet in den Jahren 1959/60 ist sie die erste, weit in die Ebene vorgeschobene Anlage dieser Art nach dem Zweiten Weltkrieg und somit wegweisend sowohl für die weitere Ausdehnung der Stadt als auch für deren wirtschaftliche Entwicklung.
Planender Baumeister der gesamten Anlage war der Hamburger Werksarchitekt des Unilever-Konzerns, Dr.-Ing. Otto Jungnickel, der gleichzeitig an der Planung des bedeutenden, stadtbildprägenden Unilever-Hochhauses in Hamburg beteiligt war. Für Heppenheim konzipierte er einen mehrteiligen, maximal drei Geschosse hohen Gebäudekomplex, der in knapp zwei Jahren zusammen mit dem Bauleiter vor Ort, Dipl.-Ing. Heinz Herden, realisiert wurde.
Ein architektonisch und durch seine Lage gegenüber dem Haupteingang besonders hervorgehobener Baukörper ist das Bürogebäude, ein dreigeschossiger Flachdachbau mit gelber Klinkerverkleidung. Die Rasterfassade nach Osten ist sowohl in der Vertikalen als auch in der Horizontalen dreiteilig gegliedert, so dass sich hier neun quadratische Felder ergeben, hinter denen die Fenster leicht zurücktreten. Die Nordseite ist asymmetrisch organisiert mit einer großen Fensterfläche für das ursprünglich großzügigere Treppenhaus mit zeittypischer Wendeltreppe. Heute wird das Treppenhaus teilweise für Büroräume genutzt, auch sonst wurden im Inneren Veränderungen vorgenommen. Wichtige und baukünstlerisch interessante Elemente des Gebäudes sind die ausgewogene Gliederung der Fenster, die kleinteiligen, farbigen Mosaike unter und über den Fenstern, die leichten, metallenen Brüstungsgitter und der Eingangsbereich, der durch eine rote Sandsteinstütze sowie ein Bronzerelief markiert wird.
An das Bürogebäude schließt nach Süden das niedrigere, langgestreckte Kantinengebäude an, ebenfalls mit Flachdach, Rasterfassade und einer abschließenden, höheren Klinkerwand. Westlich ist die eingeschossige Küche angegliedert, deren Fenster ebenfalls mit den Mosaiken geschmückt sind; nach Norden ein zeittypisches Bullauge.
Der große, im Grundriss quadratische Baukörper der Fabrikation zeichnet sich vor allem durch die charakteristischen Segmentbogendächer im vorderen Bereich, die Sheddächer weiter hinten sowie die betonte Vertikalgliederung der Fassaden aus. Nördlich schließt sich der langgestreckte Baukörper der Lagerhalle an, deren nach Osten gerichtete Klinkerwand ein künstlerisch gestaltetes Wandbild (Mosaik?) zierte, das inzwischen entfernt wurde.
Erhaltene und für das Ensemble wichtige Elemente aus der ersten Bauphase sind der gekrümmte Verbindungsgang von der Kantine zur Fabrikation, das Kesselhaus mit Trafostation, das Gebäude der Wasseraufbereitung sowie das Pförtnergebäude, das - teilweise verändert - noch heute das weit überkragende, vorne abgerundete Dach aufweist.
Aufgrund technischer und betrieblicher Entwicklungen wurde die "Langnese" in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach durch großvolumige Anbauten vor allem nach Westen erweitert und auch im Inneren verändert. Der alte Kernbereich um das Bürogebäude blieb jedoch weitgehend in seinem äußeren Erscheinungsbild erhalten und ist somit anschauliches Dokument für einen typischen, qualitätvollen Industriebau der späten fünfziger Jahre.
Das Ensemble der Langnese-Eiskremfabrik ist Kulturdenkmal aus regional- und wirtschaftsgeschichtlichen sowie baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |