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Dreiseitige, zur Straße durch Mauer und Tor geschlossene Hofanlage. Wohnhaus und Scheune giebelständig, Stallgebäude als südwestlicher Hofabschluss. Die Anlage in der für die Landschaft typischen Mischkonstruktion von Steinmaterial und Fachwerk errichtet, das Wohnhaus mit massivem Erdgeschoss und konstruktivem Fachwerkobergeschoss. Über dem Eingang Glasgehäuse mit hl. Franziskus. Das Stallgebäude zweigeschossig, mit Fachwerkobergeschoss, das vermutlich als Altenteiler diente. Das zweiflügelige Hoftor zwischen hohen Sandsteinpfosten mit Abschlussplatten. Der Hof mit Kopfsteinpflaster. Die in ihrer Vollständigkeit beeindruckende Hofanlage könnte bereits um 1850 entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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