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Giebelständiges, völlig verkleidetes Fachwerkwohnhaus einer dreiseitigen Hofanlage; in seiner Gliederung weitgehend identisch mit Nr. 61: zweigeschossig, Satteldach mit Aufschiebling, drei zu fünf Achsen. Erbaut 1848. Von der Hofanlage nur noch das querstehende Stallgebäude von Interesse.
Das Wohnhaus wurde 2016 saniert und die Verkleidung entfernt; nun sichtbar das konstruktive Fachwerk-Obergeschoss auf verputztem massivem Erdgeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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