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Geschlossene Hofanlage, das Wohnhaus giebelständig zur Straße, zweigeschossig mit steilem Satteldach; Erdgeschoss massiv erneuert, Obergeschoss in einem konstruktiven Fachwerk mit kräftigen Mann- Figuren über gebogener, profilierter Schwelle. Vermutlich zweite Hälfte 18. Jh. Die großvolumigen, winkelförmig dem Wohnhaus gegenüber platzierten Wirtschaftsgebäude von 1851 bzw. 1861. Als Abschluß ein kleines Gebäude mit Satteldach, dessen Fachwerkobergeschoss transloziert wurde. Es soll Teil einer ehemaligen, bereits 1860 verfallenen Mühle gewesen sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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