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Wohnhaus aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. in dominierender Hanglage östlich des Hambaches. Zweigeschossiger Fachwerkbau über Massivsockel, steiles Satteldach mit Aufschiebling. Das Gefüge konstruktiv in enger Hölzerstellung. Fenster mit Holzrahmungen, teilweise mit alter Sprossengliederung. Einläufige Sandsteintreppe zum Eingang.
Wegen seiner ungestörten Fachwerksubstanz von besonderer Bedeutung. Zum Hof gehörte auch eine 1860 errichtete Mühle, die wegen Unrentabilität bereits 40 Jahre später wieder abgebrochen wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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