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Repräsentatives, giebelständiges Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 19. Jhs. Verputztes, konstruktives Fachwerk, Satteldach mit Biberschwanzeindeckung, regelmäßig gesetzte Fensteranordnung von fünf zu zwei Achsen. Alte Kreuzfenster. Zum längsseitigen Eingang Sandsteintreppe, daneben rundbogiger Kellereingang mit nicht lesbarer Inschrift. Als typischer Fachwerkbau des 19. Jhs. von besonderem Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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