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An der nach Osten gerichteten Außenkante der Friedhofsmauer stehender Sandstein-Bildstock. Dreiteilig mit Sockel, vierkantigem Schaft und Giebelgehäuse, das einen holzgeschnitzten, farbig gefassten Christuskopf vor hellblauem Hintergrund enthält. Der mit sparsamen künstlerischen Mitteln klar gestaltete Bildstock dürfte noch im letzten Drittel des 19. Jhs. entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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