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Breitgelagertes, spätbarockes Fachwerkhaus mit Krüppelwalm und konstruktivem Fachwerk mit starken Beilungsspuren. Ursprünglich sicher auf massive Wirkung hin verputzt. Sehr schöne, einläufige Treppe mit Sandsteinwangen, die in Voluten enden. Der Bau liegt unmittelbar am Bach und hat eine starke Wirkung in dieser platzartigen Erweiterung an dieser Stelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |