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Hambacher Tal 98-136, 115-143
In der Kritz 1-3, 2-4
Die Gesamtanlage umfasst den durch den Bau einer Umgehungsstraße verkehrsberuhigten und zum Kernbereich aufgewerteten Abschnitt des Hambacher Tales zwischen den Häusern Nr. 98 bzw. 115 und 136 bzw. der Pfarr- und Wallfahrtskirche St. Michael. Dieser Teil Unter-Hambachs zeichnet sich durch eine relativ homogene Bebauung durch zweigeschossige, trauf- und giebelständige Wohnhäuser vor allem des 19. Jhs. aus, nur vereinzelt durch Neubauten störend unterbrochen wie im Falle der Häuser Hambacher Tal 133 und 135. Die Häuser sind in der Regel in Fachwerk errichtet, häufig verputzt. Hauptsächlich nach Westen wird die Gesamtanlage durch Fachwerkscheunen riegelartig von der neuen Straße abgetrennt. Besonders bedeutende Bauten sind im südlichen Bereich der Gesamtanlage Hambacher Tal 98, ein verputztes Wohnhaus in Mischbauweise mit Krüppelwalmdach, das mit den gegenüberliegenden Häusern 115 und 117 ein einladendes Entree bildet, dann vor allem Hambacher Tal 102, ein konstruktiver, reiner Fachwerkbau des 19. Jhs., und daneben 104, ein langgestreckter, traufständiger Bau mit Durchfahrt, in der ein Kellereingangsbogen die Jahreszahl 1831 und die Initialen GB aufweist. Als Einzeldenkmal ausgewiesen ist die Hofanlage 110 mit dem neugotischen Bildstock an der Hauskante (Madonna auf einer Sandsteinsäule).
Der nördliche Teil der Gesamtanlage ist durch zwei öffentliche Gebäude dominiert, vor allem durch den bedeutenden Kirchenbau der Neogotik mit davorliegendem, klassizistisch geprägtem Pfarrhaus, aber auch durch den Schulbau von 1953, ein typischer, schlichter Bau der fünfziger Jahre, zweigeschossig mit Satteldach und einem Christophorus-Relief. Die Schule ersetzte einen Schulbau von 1840 ungefähr an gleicher Stelle. Das folgende Gemeindehaus Hambacher Tal 124, ein zweigeschossiger, stark umgebauter Massivbau mit einem Fenstergewände der Renaissance in der Rückwand und mit einem jüngeren Fachwerkanbau, war ursprünglich eine Mühle ("Tugersche Mühle" bzw. "Kirchmühle"). Als Mühlenstandort bereits seit 1549 bekannt und zwischen 1641 und 1684 eine Erbleihe der Herren von Rodenstein wurde das Mühlengebäude 1876 von der Gemeinde erworben, die einen Schulsaal mit Lehrerwohnung einrichtete. Von 1954 bis 1971 war hier das Bürgermeisteramt untergebracht, seit 1972 ist hier eine Verwaltungsstelle installiert. Das Gebäude bildet zusammen mit der interessanten Baugruppe um den Einmündungsbereich des Herdweges den ortsbildbestimmenden nördlichen Auftakt der Gesamtanlage.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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