Am Pfalzbach 13, Scheune
Am Pfalzbach 13, Untere Mühle
Am Pfalzbach 13
Am Pfalzbach 13, Untere Mühle
Am Pfalzbach 13
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
Mittershausen
  • Am Pfalzbach 13
Untere Mühle
Flur: 1
Flurstück: 82/2

Wie Hof Nr. 11 ebenfalls eine der ursprünglichen Huben von Mittershausen, die jedoch zumindest im 16. Jh. geteilt war in die so genannte Eberts-Halbe Hube und Würzbergers-Halbe Hube. An Stelle des heutigen Anwesens befand sich vermutlich bereits im 13. Jh. eine Mühle, urkundlich erwähnt wird sie 1371 als erbachisches Lehen. 1635 wurde die Mühle völlig zerstört, ein Wiederaufbau erfolgte 1679. Nach erneuter Verwüstung durch französische Truppen im Jahr 1693 übernahm zu Beginn des 18. Jhs. die Familie Bechtel das Anwesen, Georg Bechtel errichtete 1858 das noch heute bestehende Wohnhaus. Bei diesem handelt es sich um einen zweigeschossigen Fachwerkbau mit Satteldach, das Gefüge konstruktiv, die Haustür mit der für den Odenwald typischen horizontalen Teilung und Rautenornamentik. Im Sturz Inschrift: "Diesen Bau hat erbaut Georg Bechtel und seine Ehefrau Agnesia Katharina 1858". Die Innenraumdisposition weitgehend ursprünglich, in der südwestlich gelegenen Stube noch die originalen Bodendielen erhalten.

Die Wirtschaftsgebäude gruppieren sich nach Nordwesten und bilden mit dem Wohnhaus eine vierseitige Hofanlage. Die 1943 stillgelegte Mühle ist in dem östlich gelegenen, zweigeschossigen Wirtschaftsgebäude untergebracht, nach außen ist dieser Bereich durch Andreaskreuze im Fachwerkobergeschoss markiert. Das Mahlwerk ist bis auf das Mühlrad noch vollständig erhalten. Nach Norden erneuertes Stallgebäude, entlang der Straße voluminöse, massive Stallscheune mit Satteldach und gequaderten Kanten. Inschrift im hofseitigen Torsturz: "Georg Bechtel und seine Ehefrau Agnesia Katharina, den 23ten Mai 1848". In einer Stütze des Vordaches außerdem "G.B. 1867". Der Hof wird von einem schmiedeeisernem Tor zwischen Sandsteinpfosten abgeschlossen, an einem Pfosten die Jahreszahl 1831.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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