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Wohnhaus einer Hofanlage, die als so genannte Klingen-Hube zu den acht Ursprungshuben von Mittershausen gezählt werden darf. Das Wohnhaus durch seine traufständige Stellung den Straßenraum bestimmend, zweigeschossig mit Satteldach. Das Erdgeschoss teilweise massiv erneuert, sonst konstruktives Fachwerk. Die nördlichen Hauskanten mit Sandsteinquaderung, hofseitig alter Türsturz in die Hauswand eingelassen, Inschrift: "Dieses Haus hat erbaut Georg Vetter und seine Ehefrau Margareta 1864". Die Haustür befand sich ursprünglich straßenseitig in der Mitte des Gebäudes. Der Hof durch altes Eisengittertor abgeschlossen, die Wirtschaftsgebäude erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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