Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Eine der vermutlicht acht mittelalterlichen Gründungshuben von Mittershausen, 1568 als Herwelts-, 1613 als Herberts-Hube benannt; 1829 geteilt. Durch die Teilung kam zu dem nördlich gelegenen älteren Hof (Nr. 20) ein jüngerer, südlicher Teil (Nr. 18), das Wohnhaus wurde nach Westen verlängert. Dieses ist zweigeschossig mit Satteldach, der östliche, ältere Teil vollständig in konstruktivem Fachwerk mit einläufiger Treppe zum Nordhof. Östlich der Treppe rundbogiger Kellereingang mit Datierung 1813 und ortstypischem Traubenornament (christliches Symbol) im Schlussstein. Fenster teilweise noch mit Bleiversprossung. Die Wirtschaftsgebäude schließen winkelförmig den mit Granit gepflasterten Hof straßenseitig ab, die großvolumige Scheune mit Balkeninschrift: "Diese Scheuer hat erbaut Adam Katzenmeyer und seine Ehefrau Eva geb. Brecht 1884". An einem wohl wiederverwendeten Pfosten außerdem "H.N.S. 1805" für Hans Niklas Schmidt, einem früheren Eigentümer. Auf dem Hof Mistkaute und Abtritt. Entlang der Straße eine Tordurchfahrt mit Satteldach, hier seitlich der Auszug. Im Anschluss daran massives Stallgebäude. Das Tor von 1930 mit Inschrift: "Joh. Katzenmeyer, 1930", außerdem Granitpfosten mit Beschriftung: "J.K., 1930".
Die westliche Verlängerung des Wohnhauses im Erdgeschoss massiv erneuert, Haustür zum südlichen Hof. Südlich langgestrecktes Wirtschaftsgebäude in Granitmauerwerk mit Sandsteinrahmungen der Türen und Satteldach; wohl in den zwanziger Jahren errichtet. Zur Straße zweiflügeliges Eisentor zwischen Granitpfosten mit Jahreszahl 1926 und den Initialen J. T. für Jakob Trautmann.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |