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Schlichtes, eingeschossiges Handwerkerhäuschen, erbaut 1801: Massivsockel, konstruktives Fachwerk, Satteldach. Die Innenraumdisposition noch original erhalten. Eigentümer soll ein Leinweber gewesen sein. Das für den Straßenraum wichtige Gebäude ist von sozialgeschichtlichem Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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