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Kleinbäuerliches, zweiseitiges Gehöft, vermutlich aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs. Das Wohnhaus traufständig zur Straße, eingeschossig über hohem Sockel, konstruktives Fachwerk, Satteldach. Das Gebäude hangseitig erhöht, im Sockel vermutlich ursprünglich der Stall. Giebelständig zur Straße die Scheune, ebenfalls mit Sockel (Granit), Fachwerk und Satteldach. Das durch seine Lage an einer Kurve als Blickfang wirksame Gehöft ist als Beispiel einer kleinbäuerlichen Hofanlage von Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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