Am Pfalzbach nach Norden
Am Pfalzbach nach Norden
Am Pfalzbach nach Süden
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
Mittershausen
  • Am Pfalzbach
Gesamtanlage Mittleres Dorf

Am Pfalzbach 28-32, 27-37

Unregelmäßige Gruppierung von Gebäuden an der Einmündung des alten Fußpfades nach Heppenheim (heute Am Käßberg). Verengung der Durchgangsstraße Am Pfalzbach durch traufständige, dicht an die Straße gerückte Wohnhäuser und vor allem durch das giebelständige, straßenbildprägende Wirtschaftsgebäude des Wappenhofes. In diesem mittleren Kernbereich von Mittershausen sind drei der vermutlich acht Ursprungshuben konzentriert, die Thomas-Hube (Nr. 28), die Hammersteins-Hube (Wappenhof, Nr. 30) und das so genannte Zeißenviertel (Nr. 31). Von der Thomas-Hube ist nur noch das Wohnhaus, die Alte Schule, erhalten, an Stelle der Wirtschaftsgebäude befindet sich heute der 1987 gestaltete Dorfplatz. Der Wappenhof, das älteste Gebäude von Mittershausen und ein Kulturdenkmal von Rang, ist auch wegen seiner dominierenden Ecklage von besonderer Bedeutung. Ihm gegenüber ist die Hofanlage Nr. 31 mit dem Gasthaus "Zur Linde" platziert, die mit ihrer historischen Schmiede ein wichtiges Zentrum bildet. An der Straße reihen sich noch einige traufständige Wohnhäuser von Tagelöhnern und kleinen Gewerbetreibenden, wobei vor allem das bescheidene Fachwerkhaus eines Leinwebers (Nr. 33) eine wichtige Funktion für das Ortsbild erfüllt. Eine markante Position nimmt auch die gegenüber liegende Scheune ein (Nr. 32A), ein voluminöser, giebelständiger Fachwerk-Massivbau mit Satteldach, der den heutigen Straßenraum von Norden her auf die ursprüngliche Dimension einengt.

Mit Wappenhof, Gasthof, Schmiede und Alter Schule wird hier der sozialgeschichtlich relevante Brennpunkt des Dorfes durch die Gesamtanlage erfasst.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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