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Am Pfalzbach 64 - 76, 67 - 79
Der als Gesamtanlage ausgewiesene Ortskern von Scheuerberg liegt auf steil ansteigendem Gelände. Die in der Mehrzahl in Fachwerk errichteten Hofanlagen gruppieren sich haufenförmig an der einen Bogen beschreibenden Straße Am Pfalzbach. Trotz verschiedener Neubauten ist das Ortsbild durch das kräftige, konstruktive Fachwerk der Wohn- und Wirtschaftsgebäude geprägt, die in der Mehrzahl aus dem 19. Jh. stammen und oft hohe Sockelgeschosse aufweisen.
Die Entstehung des Ortes läßt sich im Wesentlichen auf vier mittelalterliche Hubhöfe zurückführen:
- Die sogenannte "Schüßlers-Hube" (Am Pfalzbach 67), eine heute geschlossene Hofanlage mit überdachter Toreinfahrt und einem zweigeschossigen, giebelständigen Wohnhaus, das aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. stammen soll und dessen Fachwerk im Erdgeschoss massiv erneuert wurde.
- Die so genannte "Hennen-Hube" (Am Pfalzbach 68), eine heute erneuerte Hofanlage, deren 1628 errichtetes, baugeschichtlich interessantes Wohnhaus erst 1980 abgebrochen wurde.
- Die so genannte "Dieters-Hube" (Am Pfalzbach 69), deren straßenbildprägendes, 1792 auf alten Fundamenten errichtetes Wohnhaus 1979 abgebrochen wurde.
- Die so genannte "Alt-Werners-Hube" (Am Pfalzbach 79), die in ihrem heutigen Bestand im Wesentlichen in die erste Hälfte des 19. Jhs. zurückreicht und als geschlossene Hofanlage für den Ort von besonderer Bedeutung ist.
Baugeschichtlich interessant ist das von der Ortsstraße abgerückt stehende, als Kulturdenkmal ausgewiesene Wohnhaus Am Pfalzbach 75, das heute das älteste Gebäude Scheuerbergs darstellen dürfte.
Orts- und straßenbildprägend, daher unverzichtbar für die Gesamtanlage, sind noch das giebelständige, den östlichen Ortseingang markierende Fachwerkwohnhaus Am Pfalzbach 64, das traufständige Gasthaus "Zum Pfalzbachtal" (Am Pfalzbach 77) mit seiner lebendigen Fachwerkfassade und dem kräftigen Dachüberstand sowie die am westlichen Ende des Ortes gelegene Fachwerk-Hofanlage Am Pfalzbach 76. Ein leicht gebogener, hölzerner Sturz in der westlichen Giebelwand des Wohnhauses lässt eine ursprünglich eingeschossige Bauweise vermuten mit seitlicher Toreinfahrt. Über dem hofseitigen Eingang befindet sich die Inschrift: "1896 Johann Georg Bauer".
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |