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Von der Straße zurückliegendes, zweigeschossiges Wohnhaus, Teil einer weitgehend erneuerten Hofanlage. Das Erdgeschoss massiv erneuert, das Obergeschoss in einfacher Fachwerkkonfiguration, die in die Zeit um 1800 zurückreichen dürfte. Satteldach. Die Fenster im Obergeschoss mit Holzrahmungen. Das Haus vor allem von baugeschichtlichem Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |